Lizenzvertrag Business Bundle


Lizenzvertrag


zwischen


R-E-M-I-N-D GmbH, Friedrichstraße 114a, 10117 Berlin vertreten durch den Inhaber Lars Frormann,

-in diesem Vertrag als "Lizenzgeber" bezeichnet

und

 

-in diesem Vertrag als "Lizenznehmer" bezeichnet

Präambel

Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer ein Lizenzsystem an. Dies ermöglicht dem Lizenznehmer den Aufbau seines eigenen selbstständigen Geschäftsbereichs als Coach/Berater von "R-E-M-I-N-D Unternehmer-Gruppen“. R-E-M-I-N-D Unternehmergruppen bieten Unternehmern, Geschäftsführern und Führungskräften eine Plattform sich unter Anleitung gegenseitig mit der R-E-M-I-N-D Methode zu coachen und zu beraten.

R-E-M-I-N-D ist ein Coachingansatz im europäischen Raum und hilft Einzelpersonen sowie Unternehmen sich erfolgreich zu entwickeln. Die R-E-M-I-N-D Methode arbeitet nach dem Grundsatz Unternehmensentwicklung durch Unternehmerentwicklung.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:

I. Vertragsgegenstand

a. Der Lizenznehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diesen Vertrag in seiner Eigenschaft als Unternehmer schließt. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, unter der Marke R-E-M-I-N-D Unternehmerrunden mit jeweils 6 bis 8 Teilnehmern sowie Business Coachings nach der R-E-M-I-N-D Methode anzubieten und durchzuführen. Es handelt sich um ein einfaches Lizenzrecht. Der Lizenzgeber ist daher berechtigt, weitere Lizenzen für die Marke R-E-M-I-N-D einzuräumen.

b. Der Lizenznehmer verpflichtet sich Unternehmer für die R-E-M-I-N-D Unternehmergruppen in seinem Lizenzgebiet zu akquirieren. Hierfür wird ein separater Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem jeweiligen an der Unternehmerrunde teilnehmenden Unternehmer geschlossen.

c. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Planung und Durchführung der jeweiligen R-E-M-I-N-D Unternehmergruppe, die sich aus 6 bis maximal 8 Teilnehmern zusammensetzen.

d. Die Treffen der jeweiligen R-E-M-I-N-D Unternehmergruppe finden einmal im Monat, umlaufend bei den Teilnehmern, statt.

e. Der Lizenznehmer wird des Weiteren unter der Marke R-E-M-I-N-D einmal monatlich eine Stunde Einzelcoaching mit jedem Teilnehmer des R-E-M-I-N-D Unternehmergruppe nach der R-E-M-I-N-D Methode durchführen.

h. Dem Lizenznehmer ist als R-E-M-I-N-D Business Coach die Durchführung von R-E-M-I-N-D Business Workshops gestattet.

j. Der Lizenzgeber haftet nicht für den zukünftigen und dauerhaften Bestand der Marke R-E-M-I-N-D soweit er den möglichen Wegfall der Marke nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Haftung dafür, dass die Lizenzrechte bestandkräftig, wirtschaftlich verwertbar oder brauchbar sind oder dass die Marke oder die Art und Weise ihrer Verwendung durch den Lizenznehmer bzw. das dahinterstehende Trainingskonzept die Rechte Dritter nicht verletzen.

Der Lizenzgeber haftet nicht für einen zu erzielenden Mindestumsatz des Lizenznehmers.

II. Marketing

a. Die R-E-M-I-N-D Business Philosophie und Methode wird über die Homepage des Lizenzgebers unter www.r-e-m-i-n-d.de beworben. Der Lizenzgeber wird vornehmlich über Social Media Plattformen, Flyer sowie PR-Artikel über R-E-M-I-N-D informieren. Der Lizenznehmer ist mit der namentlichen Nennung seiner Person oder seines Unternehmens in diesen Medien einverstanden.

b. Jeder Lizenznehmer hat das Recht eigene R-E-M-I-N-D Unternehmergruppen, R-E-M-I-N-D Coachings und Beratungen in seinem eigenen Geltungsbereich auf seiner Webseite und sowie mit anderen Medien zu vermarkten.

c. Der Lizenznehmer ist berechtigt das offizielle R-E-M-I-N-D Business Logo für seine Werbemaßnahmen zu verwenden. Die Beschaffenheit des Logos darf durch den Lizenznehmer nicht verändert oder in seinem Erscheinungsbild umgestaltet werden.

III. Nutzung der Marke "R-E-M-I-N-D"

a. Der Lizenznehmer darf die Marke R-E-M-I-N-D nur im Rahmen dieses Vertrages nutzen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ist es ihm nicht gestattet, Inhalte und Dokumente jeglicher Art unter der Marke R-E-M-I-N-D zu anderen Zwecken, als in diesem Vertrag vereinbart zu nutzen.

b. Der Lizenzgeber stellt Unterlagen für die effektive Leitung einer R-E-M-I-N-D Unternehmergruppe zur Verfügung. Eine Vervielfältigung der Unterlagen durch den Lizenznehmer ist nur zur Verwendung bei der Durchführung von Coachings, Workshops und Trainings gestattet.

c. Der Lizenzgeber erklärt, dass er über die Marke R-E-M-I-N-D und das dahinterstehende Konzept zum Training und Coaching von Unternehmen und Einzelpersonen frei verfügen kann und ihm Angriffe Dritter ebenso wenig bekannt sind, wie eine Belastung der Marke oder dem dahinterstehenden Konzept.

IV. Geltungsbereich

a. Der Lizenznehmer ist berechtigt max. 4 zusätzliche R-E-M-I-N-D Business Coaches einzusetzen, sofern diese durch die R-E-M-I-N-D GmbH entsprechend qualifiziert sind.

b. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, innerhalb von 6 Monaten, mindestens 1 R-E-M-I-N-D Unternehmergruppe erfolgreich zu installieren und alle 6 Monate mindestens eine (1) zusätzliche Gruppe zu installieren, bis mindestens 4 R-E-M-I-N-D Unternehmergruppen innerhalb von 2 Jahren erfolgreich von dem Lizenznehmer installiert sind und geleitet werden. Jede R-E-M-I-N-D Unternehmergruppe hat mindestens 6 und in der Regel höchstens 8 Kunden.

V. Lizenzgebühren

a. Die Zahlung der Gebühren für die Nutzung der Marke R-E-M-I-N-D hat wie aufgeführt zu erfolgen.

b. Der Lizenznehmer überweist die Eintrittsgebühr von 2.998,00 € zzgl. MwSt. innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung. Die Forderungen aus dieser Abrechnung ist an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, abgetreten, welche auch die Abwicklung dieser Abrechnung übernimmt. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331- 5318652 Fax: 5318654

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb der Fälligkeit mit schuldbefreiender Wirkung auf das Konto:

Kontoinhaber: Meridiem Finanz GmbH
IBAN: DE12 3022 0190 0033 7171 30
BIC: HYVEDEMM414

c. Der Lizenznehmer verpflichtet sich im Weiteren eine Quote in Höhe von 25% seiner jährlichen Gesamtumsätze, mindestens jedoch 5.000,00 € pro Kalenderjahr, zzgl. MwSt. in Höhe von derzeit 19 %, an den Lizenzgeber zu zahlen. Die Verrechnung erfolgt monatlich unverzüglich nach Zahlungseingang durch den Kunden.

d. Der Lizenznehmer kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf in Verzug, wenn er die laufende Umsatzbeteiligung nicht rechtzeitig an den Lizenzgeber zahlt. Für die Dauer des Verzuges hat der Lizenzgeber Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen für Vertragsverhältnisse zwischen Unternehmern zu zahlen. Der Lizenznehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

VI. Vertragsdauer

a. Der Lizenzvertrag hat eine Laufzeit von fünf (5) Jahren, mit der Option diesen um weitere fünf Jahre zu verlängern.

b. Der Lizenznehmer hat die Ausübung des Optionsrechtes dem Lizenzgeber mindestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich anzuzeigen. Der Vertrag verlängert sich sodann um weitere fünf Jahre, sofern der Lizenzgeber der Verlängerung nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Im Falle des Widerspruchs verpflichten sich die Parteien über die Fortsetzung oder Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls unter Anpassung der Gebührenreglungen zu verhandeln. Kann bis zum Ablauf des dritten Monats vor Vertragsende keine Einigung erzielt werden, soll der Vertrag nach dem Willen der Parteien zum regulären Vertragsende ohne Verlängerung auslaufen.

c. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag des Vertragsschlusses.

VII. Kündigungsrecht

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Als wichtige Gründe, welche den Lizenzgeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit dem Lizenznehmer berechtigen, gelten unabhängig von deren Herbeiführung durch den Lizenznehmer oder einen Unterlizenznehmer insbesondere folgende Umstände:

a. Der Lizenznehmer installiert die Mindestanzahl erforderlicher R-E-M-I-N-D Unternehmergruppen nicht in der, in diesem Lizenzvertrag vorgesehenen Zeit oder fällt später unter die Mindestzahl von 4 Gruppen zurück, ohne diesen Umstand innerhalb von 3 Monaten beseitigen zu können. Ein erneuter Covid 19 Ausbruch verlängert die Fristen entsprechend.

b. Der Lizenznehmer hält, ungeachtet aus welchen Gründen, die geforderten R-E-M-I-N-D Standards nicht ein. Die Entscheidung darüber, ob der Lizenznehmer die R-E-M-I-N-D Standards einhält oder nicht, liegt im Ermessen des Lizenzgebers. Es obliegt dem Lizenznehmer binnen einer Frist von 14 Kalendertagen, nach Zugang der Kündigung die Einhaltung der R-E-M-I-N-D Standards nachzuweisen.

c. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber nachweislich falsche Informationen gegeben und diese Falschinformation sind geeignet, sich negativ auf das vorliegende Vertragsverhältnis oder die öffentliche Wahrnehmung der Marke R-E-M-I-N-D auszuwirken.

d. Der Lizenznehmer stellt die Marke R-E-M-I-N-D unzutreffend dar und schädigt so das Image und die Marke des Lizenzgebers oder die dahinterstehenden natürlichen Personen.

e. Der Lizenznehmer gibt über den Lizenzgeber gegenüber Dritten falsche Behauptungen kund, welche geeignet sind, die Marke R-E-M-I-N-D, den Lizenzgeber oder die dahinterstehenden natürlichen Personen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder deren Kredit zu schädigen.

f. Der Lizenznehmer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen, Angestellten, Unter- oder Handlungsbevollmächtigten gibt Unternehmensinterna, Vertragsinterna, Lizenzinterna oder urheberrechtlich geschützte Materialen oder Methoden unberechtigt an Dritte weiter oder verwendet diese abweichend von diesem Vertrag ausschließlich zu eigennützigen Zwecken ohne den Lizenzgeber zu beteiligen.

Die Kündigung aus wichtigem Grund führt nicht zur Rückzahlung der Eintritts- oder Lizenzgebühren. Des Weiteren ist der Lizenznehmer verpflichtet, die für die restliche Vertragslaufzeit anfallenden Lizenzgebühren nach Ziffer V, Buchstabe c mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz zu zahlen.

VIII. Beendigung des Vertrages

a. Nach Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer nicht mehr berechtigt, die Marke R-E-M-I-N-D im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, R-E-M-I-N-D Unternehmergruppen, R-E-M-I-N-D Business Coachings oder R-E-M-I-N-D Business Workshops anzubieten und durchzuführen. Sämtliche von dem Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Werbeutensilien, Ausstattungen, Inventare oder sonstige zur Lizenzausübung gestellten Materialien sind dem Lizenzgeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsende auf Kosten des Lizenznehmers an den Lizenzgeber herauszugeben.

b. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Ziffer VII. Buchst. a-f. zur Zahlung einer angemessenen, von dem Lizenzgeber festzusetzenden Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25.000,00 €. Die gleiche Vertragsstrafe wird fällig, wenn im Vertragsverhältnis zum Lizenznehmer einer der Kündigungsgründe nach Ziffer VII. Buchstaben b bis f gegeben ist.

c. Die Parteien vereinbaren eine Verschwiegenheit über den Inhalt dieses Vertrages. Sie sind sich darüber einig, dass Vertragsinterna, Firmen- und Markeninterna nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von drei Jahren über das Ende dieses Vertrages hinaus.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € weiterhin, für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages auf eine Ansprache von R-E-M-I-N-D Interessenten oder R-E-M-I-N-D Kunden oder Teilnehmern von R-E-M-I-N-D Unternehmerrunden zu verzichten sofern diese Kontaktaufnahmen darauf abzielen, den Adressaten ein vergleichbares Coaching zu vermitteln.

IX. Schlussbestimmungen

a. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form (E-Mail). Diese Regelung gilt auch für das Schriftformerfordernis an sich.

b. Der Lizenznehmer ist mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen und vertragsbezogenen Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Lizenzvergabe, Unterhaltung des Lizenzvertrages und für Unternehmenszwecke (Rechnungslegung/Buchhaltung etc.) verwendet und ohne Einwilligung des Lizenznehmers keinem Dritten zugänglich gemacht. Der Lizenznehmer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner personen- und fallbezogenen Daten an Dritte, soweit dies zur ordnungsgemäßen Bearbeitung und Umsetzung dieses Lizenzvertrages sowie der damit in Verbindung stehenden Nebenpflichten erforderlich ist.

c. Der Lizenznehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm seine Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bekannt sind. Auf die Bestimmungen aus der DSGVO insbesondere aus den Artikeln 15 (Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten), 16 (Berichtigung der gespeicherten Daten, z.B. bei Umzug oder Namensänderung) und 17 DSGVO (Löschung gespeicherter Daten) wurde der Lizenznehmer hingewiesen. Den Verantwortlichen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erreicht der Lizenznehmer unter der Anschrift des Lizenzgebers.

d. Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 5318652 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

e. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, wird dadurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung oder eine Regelungslücke ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen bzw. auszufüllen, die dem Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung oder der auszufüllenden Regelung entspricht.

f. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Lizenzgebers.

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Unterschrieben Lars Frormann
Unterschrieben 26. October 2024


Zertifikat
Document name: Lizenzvertrag Business Bundle
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Timestamp Audit
29. March 2021 10:43 CETLizenzvertrag Business Bundle Uploaded by Lars Frormann - Lars.Frormann@r-e-m-i-n-d.de IP 2a03:ed00:f0b:2e00:30cf:8743:dd0d:cbd6
26. October 2024 14:09 CET Document owner Lars.Frormann@r-e-m-i-n-d.de has handed over this document to info@r-e-m-i-n-d.de 2024-10-26 14:09:34 - 2a03:ed00:f0b:2e00:30cf:8743:dd0d:cbd6