Ausbildungsvertrag Ernährung


Ausbildungsvertrag


zwischen


R-E-M-I-N-D GmbH, Friedrichstraße 114a, 10117 Berlin vertreten durch den Inhaber Lars Frormann,

-in diesem Vertrag als "Ausbilder" bezeichnet

und

 

-in diesem Vertrag als "Teilnehmer" bezeichnet

 

Präambel

Der Ausbilder betreibt ein neues, innovatives und im Aufbau befindliches Lizenzsystem und bietet sowohl Coaching- und Beratungsleistungen für Unternehmer und Unternehmen als auch Privatcoachings an. Unter der Marke R-E-M-I-N-D werden selbst entwickelte Coachings durchgeführt, die auf die individuellen und spezifischen Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sind.

Der Ausbilder vergibt Lizenzen an Teilnehmer, die es diesen gestatten, als qualifizierte und zertifizierte R-E-M-I-N-D® Ernährungs Coaches aufzutreten.
Die Lizenz ermöglicht es dem Teilnehmer, als R-E-M-I-N-D® Ernährungs Coach mit dem von der Ausbilderin entwickelten Moderations-/Coaching-/Beratungs-/Workshop-Konzept selbständig tätig zu sein und sein eigenes Coaching-Unternehmen zu leiten. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung zum R-E-M-I-N-D® Ernährungs Coach, sowie eine entsprechende Zertifizierung.

Der Teilnehmer hat mit heutigem Datum ein Lizenzvertrag unterzeichnet und wünscht die Ausbildung zum zertifizierten R-E-M-I-N-D® Ernährungs Coach.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Ausbilder bildet den Teilnehmer zum R-E-M-I-N-D® Ernährungs Coach aus. Dies beinhaltet die Qualifikation zur Leitung einer R-E-M-I-N-D® Ernährungsgruppe.

1.2. Die Ausbildung wird nach Wahl des Ausbilders entweder als Präsenzveranstaltung oder als Onlineveranstaltung durchgeführt. Der Ausbilder hat die Schulung innerhalb von 3 Monaten seit Unterzeichnung des Vertrages durchzuführen und dem Teilnehmer die Schulungstermine spätestens 2 Wochen vor der Schulung verbindlich mitzuteilen.

1.3. Die Ausbildung umfasst in der Regel 3 Schulungstage.

1.4. Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Teilnehmer ein Zertifikat über die Ausbildung zum R-E-M-I-N-D® Ernährungs Coach.

§ 2 Vergütung

2.1. Als Gegenleistung für die Schulung bezahlt der Teilnehmer eine einmalige Gebühr in Höhe von 3.000,00 Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

2.2. Die Gebühr ist hälftig nach Unterzeichnung dieses Vertrages und vor Teilnahme an der Schulung fällig. Die zweite Hälfte ist nach Abschluß der Schulung mit Erhalt des Zertifikats und Nennung in den Social Media als R-E-M-I-N-D Coach fällig. Die Gebühr ist bargeldlos an die Ausbilderin zu bezahlen.

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer sowie der Kundennummer innerhalb der Fälligkeit auf das nachfolgende Konto der R-E-M-I-N-D GmbH.

Bank: Sparkasse Leipzig
IBAN: DE37 8605 5592 1090 1322 00
BIC: WELADE8LXXX

§ 3 Markennutzung und Nutzung der Schulungsunterlagen

3.1. Die Schulung beinhaltet sowohl allgemeine Inhalte zu Marketing und Vertrieb als auch spezielle Inhalte zum Coaching in und von Ernährungsrunden.

3.2. Mit der Schulung ist keinerlei Erlaubnis zur Nutzung der Marke R-E-M-I-N-D® verbunden. Der Ausbilder haftet nicht für den zukünftigen und dauerhaften Bestand der Marke R-E-M-I-N-D®.

3.3. Die Benutzung der überlassenen Schulungsunterlagen ist ausschließlich dem Teilnehmer gestattet. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Ausbilders dürfen die überlassenen Unterlagen weder vom Teilnehmer noch von Dritten in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Verstöße hiergegen sind nach § 106 UrhG strafbar. Eine Ausnahme gilt für die Verwendung der Unterlagen durch den Teilnehmer bei der Durchführung von Coachings, Workshops und Trainings nach dem R-E-M-I-N-D® Konzept.

§ 4 Vertragsbeendigung

4.1. Der Teilnehmer hat ein Kündigungsrecht, wenn der Ausbilder die Schulung nicht innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Unterzeichnung dieses Vertrages durchführt. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Ausbilder die Durchführung der Schulung angeboten hat und der Teilnehmer diese nicht wahrnimmt. Darüber hinaus ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.

4.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Haftung

Die Ausbilderin haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder
Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus oder während der Schulung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Ausbilderin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 6 Geheimhaltung

6.1. Sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Ausbilders sowie alle auf das R-E-M-I-N-D® Konzept bezogenen Informationen und dieser Vertrag unterliegen der strengsten Geheimhaltung. Der Teilnehmer unterlässt es, Unterlagen, Informationen und Daten an Dritte weiterzugeben und stellt nach besten Kräften sicher, dass Dritte darauf keinen Zugriff haben.

Wenn und soweit ein sachlicher Grund besteht, ist eine Offenlegung gegenüber Personen gestattet, die in dieser Angelegenheit zur gesetzlichen Verschwiegenheit verpflichtet sind. Der Teilnehmer ist zur Offenlegung berechtigt, wenn und soweit er dazu aufgrund von Gesetz oder behördlicher/gerichtlicher Verfügung verpflichtet ist und zu seinen Gunsten kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.

6.2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung hat auch über das Ende dieses Vertrages hinaus Bestand.

§ 7 Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich durch die Unterzeichnung dieses Vertrages damit einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Schulung gespeichert werden.

§ 8 Unabhängigkeit vom Lizenzvertrag

Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Bestand dieses Vertrages unabhängig von dem mit gleichem Datum zwischen den Parteien abgeschlossenen Lizenzvertrag ist. Da die Schulung sich inhaltlich um mehr als 50 % auf Kenntnisse und Wissen bezieht, die sich nicht auf das R-E-M-I-N-D® Konzept und das hiermit verbundene spezifische Wissen abstellen, sondern vom Teilnehmer auch außerhalb und unabhängig von seiner Tätigkeit als Teilnehmer genutzt werden können, erklärt dieser hiermit ausdrücklich, dass er die Schulung unabhängig von einer späteren Nutzung einer R-E-M-I-N-D® Lizenz wahrnehmen möchte.

§ 9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung, Salvatorische Klausel

9.1. Mit Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung verlieren alle etwaigen früheren schriftlich oder mündlich getroffenen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien ihre Rechtswirksamkeit soweit sie sich auf den Vertragsgegenstand beziehen.

9.2. Nebenabreden bestehen nicht.

9.3. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie die Aufhebung des Vertrages oder von Teilen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

9.4. Durch vom Vertrag abweichendes Verhalten werden weder vereinbarte Rechte und Pflichten verändert oder aufgehoben noch neue Rechte und Pflichten begründet.

9.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, im Zusammenhang mit seinem Zustandekommen, seiner Durchführung, seiner Beendigung und Abwicklung ist der Sitz des Ausbilders. Der Ausbilder bleibt dazu berechtigt, Klagen und sonstige Verfahren auch am Sitz des Teilnehmers anhängig zu machen.

9.6. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der unwirksamen oder durchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder die im Fall einer Lücke berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. In diesem Fall soll dann ein, dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten und rechtlich wirksam sein.

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Unterschrieben Lars Frormann
Unterschrieben 18. March 2024


Zertifikat
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Timestamp Audit
16. January 2021 15:00 CETAusbildungsvertrag Ernährung Uploaded by Lars Frormann - info@r-e-m-i-n-d.de IP 2a03:ed00:f0b:2e00:5426:51c5:7827:31a0
1. March 2021 17:05 CET Document owner Lars.Frormann@r-e-m-i-n-d.de has handed over this document to info@r-e-m-i-n-d.de 2021-03-01 17:05:47 - 80.130.154.31